AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: September 2016

§ 1       Geltung der AGB

1. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller auch künftiger Schuldverhältnisse, Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen (Vertrag) für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen uns und dem Auftraggeber, Besteller oder Käufer, im Folgenden Auftraggeber genannt.

Andere Bedingungen erkennen wir – auch bei vorbehaltsloser Leistungserbringung oder Zahlungsannahme – nicht an, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen ohne erneute Einbeziehung bis zur Änderung oder Erstellung einer neuen AGB von uns.

§ 2       Beratung

1. Wir beraten den Auftraggeber nur auf ausdrücklichen Wunsch. In unterlassenen Aussagen liegt keine Beratung.

2. Unsere Beratungsleistungen basieren ausschließlich auf Erfahrungen aus dem eigenen Unternehmen und schließen den Stand von Wissenschaft und Technik nur unverbindlich ein.

3. Unsere Beratung erstreckt sich ausschließlich auf die Beschaffenheit der eigenen Leistungen, nicht jedoch auf deren Verwendung beim Auftraggeber oder dessen weiteren Abnehmern; eine gleichwohl erfolgte Beratung zur Applikation beim Auftraggeber ist unverbindlich.

4. Unsere Beratung erstreckt sich als produkt- und dienstleistungsbezogene Beratung ausschließlich auf die von uns erstellten Produkte und Leistungen. Sie erstreckt sich nicht auf eine vertragsunabhängige Beratung, also solche Erklärungen, die gegeben werden, ohne dass Leistungen durch uns erbracht werden.

§ 3       Vertragsabschluss

1. Sofern kein Pauschalpreis vereinbart ist, werden unsere Leistungen nach Arbeits- und Materialaufwand ermittelt. Angebote werden auf der Basis von Kostenvoranschlägen erstellt.

2. Grundsätzlich stellt der vom Auftraggeber erteilte Auftrag den Vertragsabschluss dar. Im Auftrag sind alle Angaben zur Auftragsdurchführung aufzuführen. Hierzu zählen insbesondere – aber nicht nur – Angaben zu Artikelbezeichnung, Stückzahl, Maßen, Material, Werkstoffzusammensetzung, Vorbehandlungen, Bearbeitungsspezifikationen, Behandlungsvorschriften, Wärme- und Oberflächenbehandlung, Lagerung, Normen sowie alle sonstigen technischen Parameter und physikalischen Kenndaten. Fehlende, fehlerhafte oder unvollständige Angaben gelten als ausdrücklich nicht vereinbart und begründen keine Verpflichtungen von uns, weder im Sinne von Erfüllungs- und Gewährleistungs- noch im Sinne von Schadensersatzansprüchen. Weicht der vom Auftraggeber erteilte Auftrag von unserem Angebot ab, so wird der Auftraggeber die Abweichungen gesondert kenntlich machen.

3. Wir sind berechtigt, weitere Auskünfte, die der sachgemäßen Durchführung des Auftrags dienen, einzuholen.

4. Aufträge sollen schriftlich erteilt werden, telefonisch oder sonst elektronisch übermittelte Aufträge werden auf Gefahr des Auftraggebers ausgeführt.

§ 4       Auftragsänderungen

1. Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsabschluss Änderungen des Liefer- und Leistungsgegenstandes, bedarf es hierzu einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung.

2. Wir behalten uns bei fehlenden oder fehlerhaften Informationen vor, den Lieferungs- und Leistungsgegenstand angemessen zu ändern. Nachteile durch fehlende oder fehlerhafte Informationen, insbesondere zusätzliche Kosten oder Schäden, trägt der Auftraggeber.

3. Technische Änderungen, die das Vertragsziel nicht gefährden, bleiben vorbehalten.

§ 5       Lieferzeit

Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit Eingang der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben oder Beistellungen oder durch Absendung unserer Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

§ 6       Preise und Zahlung

1. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise „ab Werk“ zuzüglich Umsatzsteuer, Zoll-, Fracht-, Verpackungs- und Transportversicherungskosten. Eine Versicherung der zu versendenden Waren erfolgt von uns nur auf Verlangen und auf Kosten des Auftraggebers.

2. Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus unseren Angeboten bzw. Rechnungen.

3. Die Annahme von Wechseln oder Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor.

4. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen gemäß der gesetzlichen Regelung zu zahlen.

5. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers beantragt wird oder wenn der Auftraggeber unzutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder bei sonstigen begründeten Zweifeln an Zahlungsunfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers.

6. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber gegenüber unseren Ansprüchen nur zu, wenn die Gegenforderung anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wird.

7. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers besteht nur, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Abtretung von gegen uns gerichteten Forderungen bedarf unserer Zustimmung.

§ 7       Erfüllungsort, Abnahme, Gefahrübergang, Verpackung

1. Erfüllungsort für die in Auftrag gegebenen Leistungen ist Viernheim. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, soll der Auftraggeber die Waren nach Anzeige der Fertigstellung dort abholen.

2. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung der in Auftrag gegebenen Leistungen durch uns angezeigt wurde. Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Anzeige ab, so gilt die Abnahme als erfolgt.

3. Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit Anzeige der Fertigstellung der Ware auf den Auftraggeber über. Soweit Versand vereinbart wurde, geht die Gefahr mit Absendung der Ware oder deren Übergabe an das beauftragte Transportunternehmen oder der sonst zur Ausführung bestimmten Person oder Anstalt über.

4. Erfolgt der Versand in Leihverpackungen, sind diese innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Lieferung frachtfrei zurückzusenden. Verlust und Beschädigung der Leihverpackungen hat der Auftraggeber zu vertreten. Leihverpackungen dürfen nicht zu anderen Zwecken oder zur Aufnahme anderer Gegenstände dienen. Sie sind lediglich für den Transport der gelieferten Ware bestimmt. Beschriftungen dürften nicht entfernt werden.

5. Soweit nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde, bestimmen wir Art und Umfang der Verpackung. Einwegverpackungen werden vom Auftraggeber entsorgt.

6. Bei Beschädigung oder Verlust der Ware auf dem Transport soll unverzüglich eine Bestandsaufnahme veranlasst und uns davon Mitteilung gemacht werden. Ansprüche aus etwaigen Transportschäden müssen beim Spediteur durch den Auftraggeber unverzüglich geltend gemacht werden.

§ 8       Warenanlieferung, Eingangskontrolle durch uns

1. Für Schäden durch ungenaue Beschriftung und Kennzeichnung der Waren haften wir nicht.

2. Die zu bearbeitenden Waren werden von uns auf äußerlich erkennbare Schäden untersucht. Zu weitergehenden Kontrollen sind wir nicht verpflichtet.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Schäden einschließlich entgangenen Gewinns, die uns durch die Zurverfügungstellung von nicht bearbeitungsfähigem Material entstehen, zu ersetzen.

§ 9       Untersuchungs- und Rügeobliegenheit

1. Alle Ansprüche wegen mangelhafter Lieferungen oder Leistungen setzen voraus, dass den Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen wurde. Mängelrügen haben schriftlich zu erfolgen. Konnte ein Mangel bei Wareneingang nicht entdeckt werden, ist nach Entdeckung eine etwaige Weiterverarbeitung des Liefer- oder Leistungsgegenstandes unverzüglich einzustellen.

Die Beweislast dafür, dass ein versteckter Mangel vorliegt, trägt der Auftraggeber.

2. Für Dienst- und Werkleistungen gilt die Regelung des § 377 HGB entsprechend.

3. Der Auftraggeber hat uns die zur Prüfung des gerügten Mangels erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die Ware zu diesem Zweck zu übergeben. Bei unberechtigten Beanstandungen behalten wir uns die Belastung des Auftraggebers mit Fracht- und Umschlagskosten sowie dem Überprüfungsaufwand vor.

4. Die Mängelrüge entbindet den Auftraggeber nicht von der Einhaltung seiner Zahlungsverpflichtungen.

§ 10     Gewährleistung

1. Soweit ein Mangel der Liefererzeugnisse von uns vorliegt, halten wir uns die Mangelbeseitigung oder Nacherfüllung vor.

§ 11     Rechtsmängel, Schutzrechte

1. Aufträge nach uns übergebenen Zeichnungen, Skizzen oder sonstigen Angaben werden auf Gefahr des Auftraggebers ausgeführt. Wenn wir infolge der Ausführung solcher Bestellungen in fremde Schutzrechte eingreifen, stellt der Auftraggeber uns von Ansprüchen dieser Rechtsinhaber frei. Weitergehende Schäden trägt der Auftraggeber.

2. Unsere Haftung für etwaige Schutzrechtsverletzungen, die im Zusammenhang mit der Anwendung der Liefer- oder Leistungsgegenstände oder mit der Verbindung oder dem Gebrauch der Liefer- oder Leistungsgegenstände mit anderen Produkten stehen, ist ausgeschlossen.

3. Im Fall von Rechtsmängeln sind wir nach unserer Wahl berechtigt:
- die erforderlichen Lizenzen bezüglich der verletzten Schutzrechte zu beschaffen

- oder die Mängel des Liefer- und Leistungsgegenstandes durch Zurverfügungstellung eines in einem für den Auftraggeber zumutbaren Umfang geänderten Liefer- oder Leistungsgegenstandes zu beseitigen.

4. Unsere Haftung für die Verletzung von fremden Schutzrechten erstreckt sich nur auf solche Schutzrechte, welche in Deutschland registriert und veröffentlicht sind.

§ 12     Haftung

1. Wir haften nur für den Fall der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes. Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

2. Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher Verletzung von Vertragspflichten durch uns, Ansprüche wegen Personenschäden und Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen.

3. Das Behandlungsgut (bereitgestellte Materialien) wird von uns mit der erforderlichen Sorgfalt und geeigneten Mitteln nach den anerkannten Regeln der Technik bearbeitet. Gewähr für den Erfolg der Bearbeitung, z. B. für Verzugs- und Rissfreiheit, Oberflächenhärte usw. beim Laserschweißen wird wegen möglicherweise unterschiedlicher Beschaffenheit des Materials, verdeckter Fehler, ungünstiger Formgebung, fehlerhafter Auslegung, wegen eventuell erfolgter Änderungen im vorangegangenen Arbeitsablauf oder einer sich negativ auswirkenden Vorbenutzung, haften wir nicht.

4. Für deliktische Ansprüche haften wir entsprechend der vertraglichen Haftung.

5. Eine weitergehende Schadenersatzhaftung als nach den vorstehenden Regelungen ist ausgeschlossen.

6. Rückgriffsansprüche des Auftraggebers gegen uns bestehen nur insoweit, als dieser mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängel- und Schadensersatzansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat.

7. Unsere Haftung ist ausgeschlossen, soweit der Auftraggeber seinerseits die Haftung gegenüber seinem Abnehmer wirksam beschränkt hat.

8. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

9. Soweit die Haftung nach Vorstehendem ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns auch von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen.

10. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

11. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von etwaigen geltend gemachten Ansprüchen Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorzubehalten.

§ 13     Verjährung

Für Verjährungsfristen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 14     Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Leistung (Werk, Sache) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises sowie sämtlicher unserer übrigen Forderungen in unserem Eigentum. Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Leistung von dem Besteller veräußert, so tritt er jetzt schon die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Leistung mit allen Nebenrechten und Rang vor den Rest an uns ab; diese Abtretung nehmen wir an.

Wir sind berechtigt, die Leistung zurückzunehmen, wenn der Auftraggeber sich vertragswidrig verhält.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die von uns gelieferte Leistung pfleglich zu behandeln.

Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern, soweit es sich um hochwertige Güter handelt. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.

Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Angriffen Dritter ausgesetzt ist.

Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den uns entstandenen Ausfall.

§ 15     Geheimhaltung

1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle schutzwürdigen Aspekte der Geschäftsbeziehung vertraulich zu behandeln. Er wird insbesondere alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihm durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis behandeln. Nicht unter die Geheimhaltungspflicht fallen Informationen oder Aspekte der Geschäftsbeziehung, die zum Zeitpunkt der Bekanntgabe bereits öffentlich bekannt waren sowie solche Informationen oder Aspekte der Geschäftsbeziehung, die dem Vertragspartner bereits nachweislich vor der Bekanntgabe durch uns bekannt waren. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass auch seine Mitarbeiter unsere berechtigten Geheimhaltungsinteressen wahren.

2. Eine Vervielfältigung der dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig.

3. Sämtliche Unterlagen dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder ganz noch teilweise Dritten zugänglich gemacht oder außerhalb des Zwecks verwendet werden, zu dem sie dem Auftraggeber überlassen wurden.

4. Eine auch teilweise Offenlegung der Geschäftsbeziehung mit uns gegenüber Dritten darf nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erfolgen; der Auftraggeber soll die Dritten im Rahmen einer gleichartigen Vereinbarung ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichten. Der Auftraggeber darf nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung mit der gemeinsamen Geschäftsbeziehung werben.

5. Der Auftraggeber ist auch nach dem Ende der geschäftlichen Beziehungen zur Geheimhaltung, derer ihm durch die Geschäftsbeziehung entstandenen Einblick auf Abläufe, Vorrichtungen und Verfahren verpflichtet.

§ 16     Sonstiges

Erfüllungsort ist Viernheim; Gerichtsstand ist nach unserer Wahl Amtsgericht Lampertheim oder der Gerichtsstand des Auftraggebers. Die Gerichtsstandregelung gilt nur für Kaufleute.

Für die Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner bemühen sich, die unwirksame Klausel durch eine andere Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck und rechtlichen Sinn der ursprünglichen Formulierung am nächsten kommt.

Allgemeine Information gem. § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):

Allgemeine Information gem. § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):

Unsere Firma ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Informationen nach Entstehen einer Streitigkeit gem. § 37 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):

Die für unsere Firma zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.

Straßburger Str. 8
77694 Kehl am Rhein

Telefon: +49 (0) 7851 / 7957940
Fax: +49 (0) 7851 / 7957941
Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
Webseite: www.verbraucher-schlichter.de

Unsere Firma beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vor der zuvor genannten Verbraucherschlichtungsstelle.